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Im Ehevertrag können die Ehegatten selbst festlegen, was im Falle einer Trennung und Scheidung passieren soll. Dabei geht es insbesondere um Vermögensfragen: Hat man keinen Ehevertrag, tritt der gesetzliche Güterstand ein, die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung bekommt dann jeder die Hälfte vom in der Ehe erwirtschafteten Vermögen. Für eine lückenlose Wirksamkeit sollte der Ehevertrag regelmäßig überprüft werden.
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Ehevertrag prüfen: Wirksamkeit, mögliche Fehler und nachteilige Klauseln | anwalt.de rechtsanwälte nrw versorgungswerk | |
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| News & Politics | Upload TimePublished on 18 Mar 2019 |
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