Rechtsanwalt Peter Beutl, Fachanwalt für Familienrecht in Regensburg im Fernsehinterview
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Die Deutschen werden immer älter und es gibt eigentlich immer mehr Dinge zu regeln, solange man noch nach seinem freien Willen entscheiden kann. Am besten, man setzt rechtzeitig ein Testament auf und setzt sich auch, wenn man noch nicht ans Lebensende denkt, mit den Sachen auseinander, die man für seinen Todesfall geregelt haben möchte. Nur so lässt sich der Streit ums Erbe vermeiden.
L: Der Streit ums Erbe muss nicht sein, wenn man weiß, wie man ihn verhindern kann. Ich begrüße heute bei uns im Studio Peter Beutl, er ist Fachanwalt für Familienrecht bei der Kanzlei Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte in Regensburg. Herr Beutl, herzlich willkommen.
B: Grüß Gott, Herr Lindner.
L: Herr Beutl, zunächst mal die Frage: Was kann ich denn prinzipiell in einem Testament regeln?
B: Also, Sie sprechen gleich direkt das Testament an, es ist zunächst immer die Frage zu stellen: Brauche ich überhaupt ein Testament, oder hat nicht der Gesetzgeber von Anfang an in seinen gesetzlichen Regelungen vorgesehen, dass bestimmte Wirkungen mit meinem Tod, was mein Vermögen betrifft, schon eintreten, ohne dass ich ein Testament verfasse? Das kann ja schon das gewünschte Ergebnis sein.
L: Ja, es kann sein, ich hab ein Kind, alles bekommt das Kind, aber es könnte zum Beispiel sein, ich hab zwei, drei Kinder, möchte das aufteilen. Welche Möglichkeiten gibt es da?
B: Ja, ich hab dann die Möglichkeit, zu sagen, entweder sollen alle Kinder gleichmäßig bedacht werden, dann setze ich die Kinder zu Erben ein, oder ich teile die Vermögensgegenstände auf, oder ich weise einem einzelnen Kind einen bestimmten Vermögensgegenstand zu, da würde man dann eigentlich technisch von einem Vermächtnis sprechen, nicht von einer Erbeinsetzung.
L: Das ist jetzt auch im Filmbeitrag schon angesprochen worden: Ein Testament soll ja Ärger vermeiden. Das geht aber vielleicht nicht, wenn ich im stillen Kämmerlein ein Testament schreibe, von dem keiner weiß. Welche Form sollte denn ein richtiges Testament haben, damit es auch hinterher seine Wirkung hat und damit es keinen Ärger gibt?
B: Also, man muss bei Testamenten erst einmal unterscheiden zwischen dem öffentlichen Testament, das ist ein Testament, das man zur Niederschrift bei einem Notar verfasst, und der Alternative dazu, die ist auch am weitesten verbreitet eigentlich, dem eigenhändigen Testament. Das eigenhändige Testament, wie der Name schon sagt, muss aber auch eigenhändig geschrieben werden, das heißt, ich kann nicht, nur weil ich es gut meine, beispielsweise mit einem PC meinen letzten Willen niederlegen, das wäre einfach formunwirksam, und dann hätte ich genau nichts erreicht, dann würde dann, wenn es keine andere wirksame Verfügung von Todes wegen gibt, die gesetzliche Erbfolge greifen.
L: Jetzt picken wir uns mal ein Beispiel heraus: Immer mehr Ehen werden geschieden, man findet vielleicht trotzdem hinterher einen neuen Partner und möchte aber vermeiden, dass das Vermögen dann wieder an den Ex-Partner zurückgeht. Lässt sich so was regeln, wenn es gemeinsame Kinder gibt?
B: Also, das ist ein natürlich mit der Anzahl der Scheidungen immer häufiger auftretendes Problem und will auch vermieden werden, also der Ex-Partner soll natürlich nicht mittelbar über die Kinder, die vielleicht zunächst erben, dann selber kinderlos versterben, wieder in den Genuss des Vermögens kommen, das vielleicht anlässlich der Scheidung schon aufgeteilt ist. Das ist grundsätzlich möglich, weil wir haben die gesetzliche Erbfolge, und gerade in diesen Fällen ist es dringend notwendig, Verfügungen von Todes wegen in Form eines Erbvertrages oder Testaments abzufassen, damit das vermieden wird. Es sind sehr komplexe Regelungen, die da veranlasst sind, das würde jetzt zu weit führen, wenn man das im Detail ausführt, aber es gibt Möglichkeiten, das zu vermeiden.
L: Anderes Beispiel: Kann es sein, das setzt eigentlich noch ein Stück vorher an, ich möchte zum Beispiel mein Haus an meine Kinder verschenken, um weniger Erbschaftsteuer zu zahlen, kann ich trotzdem garantieren, dass ich da drin wohnen bleiben kann und dass dann auch letzten Endes die Kinder dieses Haus erben?
B: Also, es ist immer sinnvoll, bei größeren Vermögen zur Ausnutzung steuerlicher Freibeträge Vermögen frühzeitig zu übertragen. Da hat man natürlich immer das Problem, wenn ich mein Haus hergebe, dann gehört es mir nicht mehr. Das ist erstmal zivilrechtlich so wirksam, aber ich kann über besondere Nutzungsrechte, wie Nießbrauch- oder Wohnrecht sicherstellen, und zwar unanfechtbar durch Dritte, dass ich eben dieses Anwesen weiterhin bis zu meinem Tod nutzen kann.
[…]
Erbrecht - Regelungen für den Todesfall frühzeitig treffen rechtsanwaltskammer | |
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| News & Politics | Upload TimePublished on 1 Apr 2014 |
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